
Gremien
Das Studium umfasst in der Regel ein oder mehrere Fächer oder Teilfächer. Für die Lehre in den (Teil-)Fächern sind ein oder mehrere Institute zuständig. Mehrere Institute (oder Seminare) sind in Fakultäten zusammengefasst. Beispielsweise umfasst die Philosophische Fakultät verschiedene Fächer, die unabhängig voneinander studiert werden können, wie Geschichte, Historische Grundwissenschaften, Klassische Archäologie und andere. Je nachdem, ob Fach und Fakultät zusammenfallen oder nicht, werden fachbezogene Entscheidungen vor allem auf Fakultäts- oder Institutsebene in gewählten Gremien diskutiert. Fakultätsübergreifende, universitätsweite Entscheidungen werden in Gremien auf Universitätsebene beraten.
Gremien auf Instituts-, Fach- und Fakultätsebene
Der Fachrat setzt sich aus Mitgliederinnen und Mitglieder aller Statusgruppen eines Faches zusammen. Der Fachrat entwickelt Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit zusammenhängenden Aufgaben innerhalb eines Faches und bereitet Entscheidungen des Fakultätsrates vor.
Darüber hinaus berät und beschließt der Fakultätsrat über Angelegenheiten, die die einzelnen Fächer und die dazugehörigen Institute der Fakultät betreffen. Hier wird über die Einrichtung und Schließung von Studiengängen, die Berufung neuer Professorinnen und Professoren, die Verteilung der Studiengebühren, das semesterweise Lehrangebot, Struktur- und Entwicklungspläne und vieles mehr beraten. Den Fakultätsräten gehören sechs bis acht gewählte Studierende an. Die Fakultätsräte wählen bis zu drei Studienkommissionen, die über Angelegenheiten von Studium und Lehre beraten und Empfehlungen an die Fakultätsräte erarbeiten. Außerdem werden im Fakultätsrat Berufungs- und Prüfungskommissionen gewählt.
Gremien auf Universitätsebene
Der Senat, eines der zentralen Organe der Universität, entscheidet über alle grundlegenden Entscheidungen der Universität. Dazu gehören Berufungen, Schließung oder Umstrukturierung von Instituten, Prüfungsordnungen, Satzungen, Zulassungszahlen und vieles mehr. Strategische und politische Entscheidungen werden jedoch zunehmend in Arbeitsgruppen des Rektorats oder direkt in das Rektorat verlagert. Der Universitätsrat ist für die Entwicklung der Universität zuständig und schlägt Maßnahmen zur Profilbildung und zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Der Universitätsrat übt die formelle Aufsicht über die Geschäftsführung des Rektorats (Aufsichtsrat) aus.