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Erfolgreich Studieren Fristen im Geschichtsstudium

Die Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge am Historischen Seminar enthalten Fristen für den Nachweis von Leistungen und Zugangsberechtigungen. Studieren heißt Eigenverantwortung. Machen Sie sich daher mit den in Ihrem Studiengang jeweils geltenden, überschaubaren Zahl an Fristen vertraut. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den Fachstudienberatern auf, so Sie Hindernisse beim rechtzeitigen Erfüllen der Fristen für sich erkennen. Weiterhin müssen Sie selbstverständlich die allgemeinen Fristen im Verlauf des Semesters im Auge behalten.

Orientierungsnachweis/Orientierungsprüfung im Bachelor Geschichte

Der Orientierungsnachweis bzw. die Orientierungsprüfung ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters zu erbringen. Sie wird studienbegleitend erbracht und besteht im B.A. Geschichte 75% / B.A. Geschichte 50% aus der erfolgreichen Teilnahme an einem Basismodul im Umfang von 11 LP sowie einer Quellenübung (2 LP) aus dem Modul „Theorie und Methode“.  Im Falle des B.A. Geschichte 25% nur im Nachweis des Basismoduls 1. Die Orientierungsprüfung kann, wenn sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten.

Das Absolvieren eines Proseminars mit zugehöriger Einführungsvorlesung in der gleichen Epoche (=Basismodul) plus eine Quellenübung in einer beliebigen Epoche innerhalb der ersten zwei Semester ist eine Anforderung, die Sie nicht vor größere Probleme stellen sollte. Bitte beachten Sie, dass zum erfolgreichen Abschluss  des Basismoduls Alte Geschichte auch die Sprachklausur im Rahmen des Proseminars Alte Geschichte zählt. Wenn der Nachweis über das Basismodul Neuzeit erfolgt, gilt die Orientierungsprüfung auch dann als nachgewiesen, wenn nur eine der beiden modernen Fremdsprachen nachgewiesen ist.

Sprachnachweise

Das Latinum ist eine Zugangsvoraussetzung für den B.A. Geschichte 75% und 50%. Wer das Latinum noch nicht besitzt, der/die kann dieses an der Universität oder extern nachlernen. Der Nachweis ist in der Regel bis zum Beginn des vierten Semesters zu erbringen. Gleiches gilt für den Nachweis von Englisch und der zweiten modernen Fremdsprache. Beide Sprachen werden durch die Sprachklausuren im Rahmen der Proseminare Neuere/Neueste Geschichte nachgewiesen. Wir haben zu den Sprachen eine extra Webseite eingerichtet.

Neben der Vorgabe der Prüfungsordnung, s.u., werden die Nachweise der Sprachkenntnisse für das Belegen der Hauptseminare wichtig. Ohne Latinum kein Besuch des Hauptseminars Alte oder Mittelalterliche Geschichte, ohne Nachweis der beiden modernen Fremdsprachen ist die Belegung des Hauptseminars Neuere/Neueste Geschichte nicht möglich. Bitte informieren Sie sich dazu im Modulhandbuch und Studienplan Ihres Studiengangs. 

Gemäß § 3 Abs. 8 und 9 der Bachelor-Prüfungsordnung für das Fach Geschichte sind die geforderten Sprachnachweise in der Regel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters zu erbringen. Zu den Gründen für eine Verlängerung der Nachweisfrist kann gemäß Prüfungsord­nung das Fehlen der erforderlichen Sprachkenntnisse bei Studienbeginn und damit die Notwendigkeit gehören, diese im Verlaufe des Studiums nachträglich zu erwerben. 

Fristen und Termine im Geschichtsstudium

Fristen und Termine sind auf drei Ebenen als Student und Studentin im Auge zu behalten:

  • Die allgemeinen Vorlesungs- und Semesterzeiten, Bewerbungs- und Einschreibefristen für die Studiengänge des Historischen Seminars und alle weiteren Informationen zu wichtigen Fristen in der Studierendenadministration auf einen Blick liefert die entsprechende Webseite der Universität Heidelberg „Termine und Fristen“. 
  • Im Geschichtsstudium selbst gibt es zwei wichtige Termine zu beachten: Zum einen die Belegverfahren vor und zu Beginn der Vorlesungszeit, in denen Sie sich einen Platz in einer Veranstaltung sichern, und zum anderen im letzten Drittel der laufenden Vorlesungszeit die Prüfungsanmeldung über heiCO in allen Veranstaltungen in denen Sie Leistungspunkte erwerben möchten. 
  • Ganz individuell gesellen sich dann für Sie zu den allgemeinen Fristen die eigentlichen Prüfungstermine für mündliche und schriftliche Prüfungen sowie weitere Prüfungsformate wie z.B. Posterpräsentationen am Ende der Vorlesungszeit hinzu, weiterhin die Abgabetermine für schriftliche Leistungen (Hausarbeiten in Seminaren und kleinere schriftliche Leistungen in Übungen). 

BAföG

Wer BAföG bezieht, muss im Laufe seines Studiums beim BAföG-Amt einen Leistungsnachweis vorlegen, auf dem die Fachstudienberater:innen der Fächer bescheinigen, dass er/sie die üblichen und geforderten Leistungen im entsprechenden Semester nachweisen kann. Dies ist keine Frist, muss aber selbstverständlich von den Beziehern von BAföG bei der Studienplanung im Auge behalten werden. Daher bei Fragen frühzeitig mit mindestens einem Semester Vorlauf in die Fachstudienberatung gehen! Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Fachstudienberatung.